AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der

DIAMO GesmbH

(Stand: 03/2020)

I. Geltungsbereich

1) Die DIAMO GesmbH (im Folgenden DIAMO genannt), bietet Leistungen in den Bereichen Lebens- und Sozialberatung, Unternehmensberatung und IT-Consulting an.
2) Die angebotenen Leistungen der DIAMO erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den jeweiligen Bestimmungen der von DIAMO individuell abgeschlossenen Verträge, wobei Bestimmungen in den individuell abgeschlossenen Verträgen vorgehen.
3) Entgegenstehende oder von den oben genannten Bedingungen und Bestimmungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt DIAMO nicht an, es sei denn, DIAMO hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Änderungen und Ergänzungen jedes durch DIAMO abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein allfällig vereinbartes Abgehen von der Schriftform.
4) Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch DIAMO.

II. Vertragsabschluss

Die Angebote von DIAMO sind drei Monate ab Ausstellungsdatum gültig.

III. Leistungsumfang, Leistungsänderung, Termine

1) Der Leistungsumfang wird detailliert im Angebot bzw. Vertrag festgelegt.
2) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden sind von DIAMO nicht zu vertreten. DIAMO ist berechtigt, die Erbringung der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
3) Diamo nimmt Projekte bzw. Kundennamen von juristischen Personen in die Referenzliste von Diamo auf, soweit dem nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

IV. Vergütung, Zahlungsbedingungen

1) Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich in Euro zzgl. der aktuellen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.
2) Getrennt verrechnet werden die Unterbringung und Verpflegung der Berater bei vereinbarter Leistungserbringung außerhalb der Firmenstandorte. Für Sonderaktivitäten werden Transferkosten, Fremdkosten wie z.B. Leihgebühren für Materialien etc. weiterverrechnet. Reisespesen werden mit amtlichem Kilometergeld pro Kilometer in Rechnung gestellt, sofern nicht schriftlich anderslautende Vereinbarungen getroffen wurden. .
3) Schuldbefreiende Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig und sind spesenfrei auf das von DIAMO angegebene Konto zu entrichten. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem DIAMO über sie verfügen kann.
4) Bei Überschreitung der Zahlungstermine gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 % über den jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank als vereinbart. Die Verrechnung zusätzlich entstehender Kosten, insbesondere für Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsanwaltskosten gilt als vereinbart. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
5) Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von DIAMO nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
6) Wurden keine Vergütungsvereinbarungen für eine Leistung getroffen, die der Kunde den Umständen nach nicht ohne eine Vergütung erwarten durfte, so sind die für diese Leistungen üblichen Vergütungen zu entrichten.
7) DIAMO ist berechtigt Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Die Zustimmung des Kunden dazu gilt bis zu einem allfälligen Widerruf als erteilt.

V. Storno

Bei Absagen von Terminen für Coaching/Mediation: Kann seitens des Kunden ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, muss dieser spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Andernfalls verrechnet Diamo eine Coachingeinheit.

Bei allen anderen Leistungen:

1) Bei Stornierungen von Aufträgen
a) zwischen 31 bis 45 Tagen vor Beginn werden 30 %
b) zwischen 15 bis 30 Tagen vor Beginn werden 50 %
c) unter 15 Tagen vor Beginn werden 100 %
des Auftragswertes in Rechnung gestellt.
2) Bei Nennung eines Ersatzteilnehmers entfällt die Stornogebühr.
3) In jedem Fall hat die Stornierung schriftlich zu erfolgen, wobei E-Mail ausreichend ist.

VI. Gewährleistung, Haftung

1) DIAMO leistet keine Gewähr, soweit nach zwingendem Recht oder nach ausdrücklichen Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den individuell abgeschlossenen Verträgen nicht etwas anderes geregelt wird.
2) DIAMO haftet für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf die für den konkreten Schadensfall zur Verfügung stehende Haftpflichtversicherungssumme beschränkt, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dieser Beschränkung entgegenstehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
3) DIAMO haftet nicht für Folgeschäden, soweit dieser Haftungsbeschränkung nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
4) Eine Haftung für persönliche Gegenstände von Kunden bzw. TeilnehmerInnen sowie für das persönliche Verhalten oder Fehlverhalten von Kunden bzw. TeinehmerInnen untereinander wird von DIAMO ausgeschlossen.
5) DIAMO haftet für mit Kenntnis des Kunden mit Teilleistungen beauftragte Dritte, die weder Dienstnehmer noch Gesellschafter sind, nur bei Auswahlverschulden.
6) DIAMO haftet nur gegenüber dem Kunden, nicht gegenüber Dritten. Der Kunde ist verpflichtet, Dritte, die aufgrund des Zutuns des Kunden mit den Leistungen von DIAMO in Berührung geraten, auf diesen Umstand ausdrücklich hinzuweisen.
7) Aus der Anwendung der erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber DIAMO geltend gemacht werden.

VII. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

1) Programme, Trainingsmaterial, Unterlagen udgl. von DIAMO sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur innerhalb des Unternehmens des jeweiligen Kunden verwendet werden. Jede gänzliche oder teilweise Vervielfältigung oder Veröffentlichung von übergebenen Unterlagen, egal welcher Art, ist nur mit schriftlicher Zustimmung von DIAMO zulässig; ebenso die Weitergabe und die wiederholte Nutzung, durch Dritte oder den Kunden selbst.
2) Soweit Programme, Trainingsmaterial, Unterlagen udgl. online zur Verfügung gestellt werden, dürfen diese Elemente ausschließlich den an den jeweiligen Leistungen teilnehmenden Personen zur Ansicht zur Verfügung gestellt werden (dies bedeutet unverhandelbar das Verbot von Downloads und der Zugangsweitergabe bzw. der Publikation).
3) Der Kunde verpflichtet sich DIAMO hinsichtlich der obgenannten Punkte schad- und klaglos zu halten.

VIII. Rücktritt vom Vertrag / Widerruf

1) Der Kunde kann vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist schriftlich zurücktreten, so ein Verzug, der auf grobes Verschulden von DIAMO zurückzuführen ist, besteht und auch die angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.
2) Unabhängig von sonstigen Rechten ist DIAMO berechtigt vom Vertrag ohne weitere Nachfrist zurückzutreten,
a) wenn die Ausführung der Leistung bzw. der Beginn oder die Weiterführung des Auftrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,
b) wenn Bedenken gegen die Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Begehren von DIAMO weder Vorauszahlung leistet noch eine taugliche Sicherheit beibringt,
c) wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Auftrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird.
3) Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles des Auftrages aus obigen Gründen erklärt werden.
4) Unbeschadet der Schadenersatzansprüche von DIAMO einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch für von DIAMO erbrachte Vorbereitungshandlungen.
5) Sonstige Folgen des Rücktritts sind ausgeschlossen.

IX. Rechtswahl und Gerichtsstand

1) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt materiell das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen.
3) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Vertragsverhältnis, wozu auch Streitigkeiten über dessen Gültigkeit zählen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am österreichischen Sitz von DIAMO vereinbart, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.
4) DIAMO ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch bei jedem anderen Gericht im In- oder Ausland einzubringen, in dessen Sprengel der Kunde seinen Sitz, Wohnsitz, Niederlassung oder Vermögen hat.
5) Gegenüber Kunden, die Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetzes sind, gilt die Gerichtsstandregelung des § 14 Konsumentenschutzgesetz.

X. Allgemeine Bestimmungen

1) Nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abzugebende Erklärungen können – soweit in individuellen Verträgen nichts anderes bestimmt ist – auch mittels e-mail abgegeben werden. DIAMO ist ohne anders lautende schriftliche Weisung des Kunden berechtigt, den e-mail-Verkehr mit dem Kunden in nicht verschlüsselter Form abzuwickeln. Der Kunde erklärt, über die damit verbundenen Risken (insbesondere Zugang, Geheimhaltung, Veränderung von Nachrichten im Zuge der Übermittlung) informiert zu sein und in Kenntnis der Risken zuzustimmen, dass der e-mail-Verkehr nicht in verschlüsselter Form durchgeführt wird.
2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder rechtsunwirksam werden, gegen zwingendes Recht verstoßen oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame, anfechtbare oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.